Verweisung "auf das Gesetz" in Gemeinschaftsordnungen
Der BGH hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 17.03.2023 (V ZR 140/22) diese Frage dahingehend entschieden, dass "der in einer Gemeinschaftsordnung enthalten schlichten Verweisung auf die Gesetzeslage oder der bloßen Wiederholung des Gesetzes" nicht entnehmen ließe, dass es auch nach einer Gesetzesänderung bei der Anwendung alten Rechts verbleiben soll.
Eine solche Wiedergabe des Gesetzestextes oder der Verweis auf die Gestzeslage sei vielmeg ale eine "dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen zu verstehen."
Damit ist es nunmehr notwendig bei allen streitbefangenen Formulierungen aus einer Gemeinschaftsordnung genau zu prüfen, ob es sich um eine statische Reglung handeln soll oder ob es sich um die vom BGH angesprochene dynamische Verweisung in das jeweils aktuell geltende Recht handelt.